Wahlrecht: Gesetz bedient nur Parteiinteressen

Pressemitteilung

von Hans-Jürgen Goßner MdL

Wahlrecht: Gesetz bedient nur Parteiinteressen

29. März 2023

„Mit diesem Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften werden unter dem Vorwand des Allgemeinwohls nur die politischen Interessen der Parteien bedient“. Mit diesen Worten begründete der kommunalpolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Jürgen Goßner MdL die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Landesregierung. „Die Absenkung des passiven Wahlalters bedeutet, Kinder zu kommunalen Mandatsträgern und Abiturienten zu Bürgermeistern zu machen. Daheim nur Taschengeldverträge abschließen dürfen, aber im Rathaus über Millionen entscheiden. Die Landesregierung gibt rechtliche Risiken zu, möchte aber mal wieder den Vorreiter spielen.“

Wie verzweifelt müssen Sie sein, bei den nächsten Wahlen Ihre Prozente zu halten, befindet Goßner. „Wir erinnern uns: das Zugpferd Kretschmann wird abtreten, Herr Palmer wird rausgeschmissen, die Bundesgrünen schrecken als Öko-Diktatur-Partei Wähler ab und die AfD stand in den letzten Umfragen vor den Grünen. In dieser bedrohlichen Situation muss noch jeder Schüler eingefangen werden, der von grünen Junglehrern erfolgreich auf die linkssozialistische Spur gesetzt wurde. Dass es dabei zum größten aller anzunehmenden Wahl-Unfälle kommen könnte, nämlich der teilweisen oder vollständigen Ungültigkeit von Wahlen, wird achselzuckend hingenommen. Nur ganz wenige Vorhaben dieses Gesetzes sind sinnvoll und im Sinne der Vernunft, und nur diese wird unsere Fraktion auch unterstützen.“

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