Gewerkschaftspolitische Positionen
1. Deutsche Arbeitnehmerinteressen zuerst
Gewerkschaften sollen in Bereichen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Arbeitssituation – vor allem Löhne und Gehälter, Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, berufliche Weiterbildung, betriebliche Mitbestimmung – deutsche Arbeitnehmerinteressen vertreten. Während Großgewerkschaften in Deutschland alternative Gewerkschaftsarbeit im Automobilsektor aus politischen Gründen mit staatlicher Förderung bekämpfen, wird mit deutschem Steuergeld der Aufbau von ausländischen Gewerkschaften desselben Sektors in fremden Staaten wie dem Senegal gefördert. Ich lehne die Zweckentfremdung von Gewerkschaften zur Verfolgung vermeintlich nachhaltiger und ideologiebasierter Entwicklungspolitik auf fremden Erdteilen auf Kosten des deutschen Steuerzahlers ab. Die Förderung von Arbeitnehmerschutz ist strikt Aufgabe eines jeden Landes selbst.
2. Keine staatliche Privilegierung einzelner Gewerkschaften
Ich stehe zur Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG und damit zum Recht der Arbeitnehmer, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Gewerkschaften zu bilden. Die Beschäftigten müssen frei entscheiden können, ob und ggf. welcher Arbeitnehmervereinigung sie sich anschließen möchten. Deshalb wende ich mich gegen staatliche oder vergaberechtliche Konstruktionen, die faktisch einzelne Verbände begünstigen und damit den Wettbewerb unter den Arbeitnehmervertretungen verzerren. Entsprechend sehe ich das Bundestariftreuegesetz sowie steuerliche Begünstigungen von Gewerkschaftsbeiträgen gemäß Steueränderungsgesetz 2025 kritisch, soweit sie die Marktstellung großer Gewerkschaftsdachverbände weiter verfestigen oder Alternativen strukturell benachteiligen.
3. Tarifeinheitsgesetz abschaffen, Rechtssicherheit auch für kleine und neue Gewerkschaften gewährleisten
Tariffähigkeit muss von Arbeitnehmervereinigungen anhand verlässlicher Kriterien – vor allem demokratische Organisation, Tarifwilligkeit, Rechtstreue, Leistungsfähigkeit, soziale Mächtigkeit – erworben werden können und darf nicht mit politisch motivierten Hürden versehen oder verzerrt werden.
Kleine und neue Gewerkschaften werden durch das 2015 eingeführte Tarifeinheitsgesetz in ihrer Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie und Streikmacht eingeschränkt – es wird ihnen massiv erschwert, Tarifverträge abzuschließen, während es die markbeherrschende Stellung etablierter Großgewerkschaften stabilisiert.
In parlamentarischen Antworten bleibt teils offen, welche Kriterien die Bundesregierung in bestimmten Förder- und Programmkontexten zur Abgrenzung einer ‚Gewerkschaft‘ heranzieht; zugleich wird für einzelne Kontexte auf eine allgemeine arbeitsrechtliche Umschreibung abgestellt. Das schafft Rechtsunsicherheit und eröffnet Spielräume für politisch motivierte Ungleichbehandlung.
4. Staatsferne der Gewerkschaften verwirklichen, Transparenzpflichten einführen
Großgewerkschaften sowie deren Zusammenschlüsse und Bildungsträger erhalten bislang alljährlich enorme Summen aus staatlichen Mitteln. Insbesondere ihr Spitzenpersonal setzt sich überdies zu wesentlichen Teilen aus altgedienten Altparteifunktionären zusammen. Gewerkschaften sollen gemäß ihrer historischen Daseinsberechtigung parteiunabhängig sein und unabhängig vom Staat arbeiten. Sie sollten von ihren Mitgliedern finanziert und getragen werden, um die eigene Interessensvertretung unabhängig zu gewährleisten. Gleichwohl besteht für Gewerkschaften eine Ausnahme von der Pflicht zur Registrierung im Lobbyregister und gilt das Publizitätsgesetz nur für solche Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Die Rechtslage in Deutschland stellt in dieser Hinsicht einen internationalen Sonderfall dar. Ich fordere Transparenzpflichten für staatliche Fördermittel an Gewerkschaften, gewerkschaftsnahe Träger und Dachverbände.
5. Geordnete Aushandlungsprozesse statt Feindmarkierung
Entsprechend der Koalitionsfreiheit trete ich dafür ein, dass das Arbeitsleben von frei gebildeten Gruppen sozialpartnerschaftlich geordnet und befriedet werden soll. Gewerkschaften sind vor Eingriffen des Staates oder Privater zu schützen, die sich gegen die Entstehung oder den Fortbestand der Gewerkschaften richten. Großgewerkschaften zeigen hierzulande jedoch insbesondere über ihre Jugendorganisationen eine besorgniserregende Nähe zur Antifa. Gewerkschaften dürfen nicht für die Unterstützung gewaltbereiter Organisationen, zur Beschneidung der Chancengleichheit der Parteien oder zur Umgehung des staatlichen Neutralitätsgebots instrumentalisiert werden. Wir fordern, jegliche Förderung der DGB-Jugend umgehend einzustellen.
6. Schutz von Gewerkschaften vor staatlich geförderter Diffamierung
Ich verteidige das Recht von Gewerkschaften, ihre arbeitspolitische Interessenwahrnehmung und die ihr zugrundeliegenden Überzeugungen auf politische Einstellungen zurückzuführen. Staatlich geförderte und politisch motivierte Diffamierung von Gewerkschaftern und Arbeitnehmern auf der Grundlage von Unterstellungen unter dem Deckmantel gewerkschaftlicher Bildungsarbeit lehnen wir strikt ab.
7. Rückkehr zum Kerngeschäft
Gewerkschaftliches Engagement sollte Ausdruck von berufs- und branchenspezifischer Solidarität und gegenseitigem Schutz unter Arbeitnehmern sein und kein Indikator für die Integration von Migranten in das linksliberale Gesellschaftsexperiment, Deutschland in ein Einwanderungsland zu transformieren. Gewerkschaftliche Solidarität sollte sich entsprechend primär an gemeinsamen Arbeits- und Berufsinteressen orientieren. Die Repräsentationslücke der etablierten Gewerkschaften liegt nicht zuletzt darin begründet, dass die Migrationspolitik der etablierten Parteien von den Großgewerkschaften mitgetragen wird, obwohl immer mehr deutsche Arbeitnehmer diese ablehnen.