Gewerkschaftspolitische Positionen

1. Keine staatliche Privilegierung einzelner Gewerkschaften


Ich stehe zur Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG und damit zum Recht der Arbeitnehmer, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Gewerkschaften zu bilden. Die Beschäftigten müssen frei entscheiden können, ob und ggf. welcher Arbeitnehmervereinigung sie sich anschließen möchten. Deshalb wende ich mich gegen staatliche oder vergaberechtliche Konstruktionen, die faktisch einzelne Verbände begünstigen und damit den Wettbewerb unter den Arbeitnehmervertretungen verzerren. Entsprechend sehe ich den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundestariftreuegesetz sowie steuerliche Begünstigungen von Gewerkschaftsbeiträgen gemäß Steueränderungsgesetz 2025 kritisch, soweit sie faktisch die Marktstellung großer Gewerkschaftsdachverbände weiter verfestigen oder Alternativen strukturell benachteiligen.

2. Tarifeinheitsgesetz abschaffen, Rechtssicherheit auch für kleine und neue Gewerkschaften gewährleisten


Tariffähigkeit muss von Arbeitnehmervereinigungen anhand verlässlicher Kriterien – vor allem demokratische Organisation, Tarifwilligkeit, Rechtstreue, Leistungsfähigkeit, soziale Mächtigkeit – erworben werden können und darf nicht mit politisch motivierten Hürden versehen werden. Kleine und neue Gewerkschaften werden durch das 2015 eingeführte Tarifeinheitsgesetz in ihrer Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie und Streikmacht eingeschränkt – es wird ihnen massiv erschwert, Tarifverträge abzuschließen, während es die markbeherrschende Stellung etablierter Großgewerkschaften stabilisiert. Ich will dieses Gesetz streichen. In parlamentarischen Antworten bleibt zudem teils offen, welche Kriterien die Bundesregierung in bestimmten Förder- und Programmkontexten zur Abgrenzung einer ‚Gewerkschaft‘ heranzieht; zugleich wird für einzelne Kontexte auf eine allgemeine arbeitsrechtliche Umschreibung abgestellt. Das schafft Rechtsunsicherheit und eröffnet Spielräume für politisch motivierte Ungleichbehandlung.

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