Diätenanpassung: Bitterer Beigeschmack der Selbstbedienung

Pressemitteilung

von Hans-Jürgen Goßner MdL

Diätenanpassung: Bitterer Beigeschmack der Selbstbedienung

27. April 2022

Der Göppinger AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Goßner hat die heute bekanntgegebene Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen kritisiert. „Knapp ein Jahr nachdem die Fraktionen der Grünen, der CDU, der FDP und der SPD einen Automatismus bei Diätenanpassungen im Parlament durchgedrückt haben, tritt der bittere Beigeschmack der Selbstbedienung einer Beutegemeinschaft mit der heutigen Bekanntgabe der Diätenanpassung zum 01. Juli wieder zutage“. Es sei das Mindeste, dass man wenigstens darüber debattiert, statt dem Steuerzahler klammheimlich per Pressemitteilung den 2021 gefassten ,Vorratsbeschluss` vorsetzt, so Goßner weiter.

„Eine Erhöhung von 3,8% der Grundentschädigung sowie eine 3%-ige Erhöhung der steuerfreien Kostenpauschale ist das, wovon viele Arbeitnehmer im Land träumen. Abgeordnetenbezüge stehen nicht im Verdacht, ein Leben am Existenzminimum führen zu müssen, auch nicht vor dem Hintergrund der höchsten Inflation seit 70 Jahren“.

Goßner erinnerte in diesem Zusammenhang an das sog. ,Diätenurteil“ des BVerfG vom 05. November 1975, wonach jede Veränderung der Höhe der Entschädigung ‚im Plenum zu diskutieren‘ ist und ‚vor den Augen der Öffentlichkeit‘ beschlossen werden muss.

Lesen Sie hier die offizielle und komplette Pressemitteilung des Landtags: 

https://gossner-im-landtag.de/wp-content/uploads/2022/04/20220427_PM-54_Diaetenanpassung.pdf

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